Sehr geehrte Eltern,
als Download stellen wir Ihnen hier das Elternanschreiben des Bildungsministeriums MV zur Testpflicht an Schulen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
A. Wendt
stellv. Schulleitung
Sehr geehrte Eltern,
für Sie zur Kenntnis die Pressemitteilung zum Schulbetrieb ab 12.04.2021.
In Downloadbereich stellen wir Ihnen die Einverständniserklärung zur Mitgabe von Selbsttests für Ihre Kinder in die Häuslichkeit zur Verfügung.
Freundliche Grüße
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
folgende Information erreichte uns soeben aus dem Staatlichen Schulamt Rostock:
„…nach Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde kommt der § 7c der Corona-Schul-Verordnung ab 01.03.2021 an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landkreises Rostock zur Anwendung. Maßgeblich für diese Entscheidung sind die Entwicklung der Inzidenzzahlen bisher und die Prognose bis einschließlich 28.02.2021. Demnach wird die Präsenzpflicht ab 01.03.2021 aufgehoben.“
Es gelten demnach die Regelungen wie an den Übergangstagen 22. und 23. Februar.
Ab Montag werden die Kinder der
· LG 1 bis 11.15 Uhr,
· LG 3 bis 11.30 Uhr
· LG 2 bis 11.45 Uhr
· und LG 4 bis 12.00 Uhr
durch die Lehrer*innen betreut. Dann übernimmt der Hort. In dieser Woche entfällt der Materialtausch mit den Boxen. Die LG-Leiter*innen werden per-E-Mail die weiteren Lernthemen an Ihre Kinder versenden.
In der Lehrer*innenkonferenz haben wir beschlossen, den Kindern zukünftig die Möglichkeit anzubieten an Videokonferenzen teilzunehmen. Dafür erreicht Sie mit diesem Schreiben eine Information zur Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen.
Wir wünschen Ihnen Kraft und Durchhaltevermögen
und uns allen eine schnelle Besserung der Gesamtsituation!
Freundliche Grüße
Astrid Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Uns erreichte ein Hinweisschreiben des BM zur Schulorganisation ab dem 22.02.2021. Die Tage Montag und Dienstag (22. und 23. Februar) sind Betreuungstage in der Schule, so wie die Tage vor den Ferien. Wir freuen uns auf die Kinder. Die Schule ist also geöffnet. Der tägliche Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen beginnt ab Mittwoch, den 24.02.2021. Die Beschulung unserer Schüler*innen basiert auf der Grundlage eines Stufenplans welchen Sie genauer unter §7 in der 2. Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung Sars-CoV2 vom 15.02.21 nachlesen können.
Am 1. Tag des Schulbesuchs Ihres Kindes ist für alle Schüler*innen eine erneute Erklärung über den Gesundheitszustand und Nichtaufenthalt in Risikogebieten notwendig. Dieses muss von den Sorgeberechtigten zweimal unterschrieben werden. Die Kinder werden auf dem Schulhof von den LG-Leiter*innen in Empfang genommen und geben dort die Bescheinigungen ab. Zur Mund-Nase-Bedeckungspflicht teilen wir Ihnen mit, dass die Schüler*innen im Schulgebäude eine Gesichtsmaske tragen müssen. Empfohlen wird eine medizinische Maske. Unsere Schüler*innen müssen auf dem Schulhof bei einem Mindestabstand von 1,5m keine Maske tragen. Die Pausenzeiten haben wir entsprechen den empfohlenen Tragezeiten für MNB angepasst. Im Schulbus ist das Tragen medizinischer Masken Pflicht. Die Einschränkung des Tragens einer MNB aufgrund einer Beeinträchtigung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. (§4 Schul-Corona Verordnung) Für die Schülerinnen und Schüler mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gelten weiterhin die Regelungen der Nummer 6 des Hygieneplan für SARS-CoV-2 in der jeweils gültigen Fassung. Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist bei Antragsstellung glaubhaft zu machen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Der Antrag kann auch formlos erfolgen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler werden in Distanz beschult. Es findet eine regelmäßige telefonische Beratung/Rückmeldung durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer sowie die Fachlehrkräfte statt.
Die ersten beiden Tage nutzen wir, um Wünsche und Hoffnungen der Kinder zum Neustart zu thematisieren. Dazu erhalten die Kinder für Montag und Dienstag Aufgaben. Bilder werden gemalt, Texte verfasst, Gesprächsanlässe geschaffen sowie eine Schulausstellung vorbereitet. Daher findet kein Materialtausch am Montag und Dienstag mehr statt.
Den Stundenplan erhalten die Schüler*innen über die Lerngruppenleiter*innen.
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
rückwirkend zum 05.01.2021 ist es möglich, für Kinder bis zum 12. Lebensjahr zusätzliche 10 Kinderkrankentage je Elternteil zu beantragen (bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch). Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
im Anhang erhaltend Sie o.g. Änderungen der Verordnungen vom 22.01.2021.
Diese beinhalten Neuerungen
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
die Schul-Corona Verordnung wurde mit Wirkung vom 25.01.2021 wie folgt angepasst:
In Ergänzung des 134. Hinweisschreibens wird § 7a der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung) in der Weise angepasst, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen ab einschließlich des 25. Januars 2021 die 7-Tage-Inzidenz an zwei Werktagen in Folge 150 oder höher ist, Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen grundsätzlich ab dem darauffolgenden Werktag untersagt ist. Dies gilt auch, wenn die 7-Tage-Inzidenz landesweit an zwei Werktagen in Folge 150 oder höher ist. In Umsetzung des § 7a der Schul-Corona-Verordnung gilt daher für die Schulen in den betreffenden Landkreisen oder kreisfreien Städten Folgendes:
Das Besuchsverbot an Schulen bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit beziehungsweise bezogen auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt an 10 Tagen in Folge unter 150 gesunken ist.
Dort, wo die 7-Tage-Inzidenz von 150 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner nicht überschritten ist, gilt dieses Hinweisschreiben als Information.
Des Weiteren gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683 oder FFP2-Masken) in öffentlichen Verkehrsmitteln.
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
im Anhang teilen wir für Sie die Pressemitteilung des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Aufhebung der Präsenzpflicht und Regelungen für die Schulorganisation ab dem 4. Januar 2021.
Bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Sehr geehrte Eltern,
zur Ihrer Information erhalten Sie hier Links zur
"Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung - SchulCoronaVO M-V)" in der Fassung vom 3. November 2020
und zur
"Fünften Verordnung zur Änderung der Schul-Corona-Verordnung"
Vom 8. Januar 2021. (siehe pdf-Download unten)
Diese ändert die Verordnung vom 3. November 2020.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an uns oder die ständige Hotline der Landesregierung:
Für dringende Fragen ist im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline geschaltet. Bitte versuchen Sie zunächst Ihre Fragen telefonisch mit der Schule vor Ort zu klären, bevor Sie die Hotline anrufen.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Sollte der Anschluss aufgrund des hohen Anrufaufkommens einmal überlastet sein, bitten wir vorab um Ihr Verständnis.
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen.“
Sehr geehrte Eltern,
im Rahmen der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien bleibt zunächst bis zum 31. Januar 2021 die Aufhebung der Präsenzpflicht bestehen. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 geöffnet sind. Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen, die nicht zu Hause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung von Aufgaben begleitet.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind deren Erziehungsberechtigte verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dieses gilt ab dem 11. Januar 2021 für alle Schülerinnen und Schüler die nicht zu Hause betreut werden können.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung (Anlage 1) ist ab dem 11. Januar 2021 am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn unterschrieben in die Schule mitzubringen oder in digitaler Form der Schule durch die Erziehungsberechtigten als Scan oder Bilddatei zu übermitteln. Das Formular gilt auch dann als „unverzüglich“ vorgelegt, wenn die Schülerin oder der Schüler das Formular an ihrem oder seinem individuell ersten Schultag vorlegt.
Für Schülerinnen und Schüler, für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen.
Weiterhin sind Erziehungsberechtigte ab dem 11. Januar 2021 verpflichtet, bei Inanspruchnahme der
Begleitung des Kindes in der Schule, eine Selbsterklärung abzugeben. Dieses können Sie im Downloadbereich laden. Mit dem Formular bestätigen die Erziehungsberechtigten,
dass keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht und das Kind daher in der Schule begleitet werden muss. Nach wie vor werden die Erziehungsberechtigten dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause
zu betreuen, wann immer es ihnen möglich ist.
Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene - und Gesundheitsschutz ein:
Im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund -Nasen -Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler.
Wir haben gehofft unsere Lerngruppen begrüßen zu können. Nun ist es aus aktuellem Anlass dazu gekommen, dass wir Abstand halten und die Kinder zu Hause lernen. Die Lerngruppenleiter*innen halten den Kontakt zu den Schüler*innen aufrecht. Hierzu bieten wir Telefonsprechstunden an, die Sie vorher per E-Mail mit dem LG-Leiter/der Lerngruppenleiterin vereinbaren können.
Bisherige Rückmeldungen zu den letzten Lernplänen ergaben, dass die Kinder selbstständig und zielstrebig die Aufgaben bewältigen können.
Die Kinder waren fleißig und die Ergebnisse werden wir sichten. Unser Lehrerteam hat für die Kinder neue Arbeitspläne erstellt. Für einen geregelten Austausch der Materialien möchten wir ab sofort wieder einen festen wöchentlichen Termin veranschlagen, an dem wir die Materialboxen bereitstellen. Dieser wir ab kommender Woche immer am:
Montag für die LG 1 von 8-9 Uhr und LG 2 von 10-11 Uhr und am
Dienstag für die LG3 von 8-9 Uhr und LG 4 von 10-11 Uhr sein.
Die Tauschboxen stehen bereit, um die bearbeiteten Arbeitsblätter, Schreibhefte und Mathehefte in die Schule zu bringen (bitte alle Materialien mit Namen kennzeichnen!) und neues Material mitzunehmen.
Vielleicht können wir auch ein Lächeln tauschen – wir vermissen die Kinder sehr!
Freundliche Grüße
A. Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
im Anhang erhalten Sie den Elternbrief der Bildungsministerin Mecklenburg-Vorpommerns zur Aufhebung der Präsenzpflicht und Regelungen für die Schulorganisation ab dem 16. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021.
Bitte lesen Sie diesen aufmerksam.
Am Dienstag (15.12.) findet ein Projekttag mit Theateraufführung und Weihnachtswerkstatt in den Lerngruppen statt.
Für Kinder, die ab Mittwoch in der Schule betreut werden müssen, ist die Schule entsprechend der Stundenpläne der einzelnen Lerngruppen geöffnet.
Unterricht findet nicht statt, nur eine Betreuung bei der Bearbeitung der Lernpläne.
Ihre Kinder erhalten morgen von den Lerngruppenleiter*innen Aufgaben und Material für die o.g. Zeiträume mit nach Hause bzw. am Ende der Weihnachtsferien weitere Aufgaben per E-Mail.
Wie gewohnt wird es möglich sein, die Lerngruppenleiter*innen nach Absprache zu festen Kontaktzeiten oder per E-Mail zu erreichen.
„Man muss am Anfang des Jahres gar nicht so viel tun, einfach das Neue zulassen.“ – Unbekannt
In diesem Sinne verbleibe ich mit
weihnachtlichen Grüßen
Astrid Wendt
-stellv. Schulleiterin-
Sehr geehrte Eltern,
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern bat uns um Weiterleitung des angefügten Info-Flyers für Eltern zum aktuellen Geschehen (COVID-19).
A. Wendt
stellv. Schulleiterin
Sehr geehrte Eltern,
am 15.09.2020 ist die neue Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID 19/Übertragung durch SARS-CoV-2 in Kraft getreten.
Diese beschreibt im Punkt 7, dass die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler*innen verpflichtet sind, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in der Schule abzugeben.
Dieses Formblatt erhielten Ihre Kinder am Mittwoch, den 30.09.2020, über die Lerngruppenleitungen (LGL) und bringen es am
Montag, den 12.10.2020 vollständig ausgefüllt wieder mit!
Am 12.10.2020 werden die LGL ihre Schüler*innen ab 7.15 Uhr auf dem Schulhof begrüßen und diese Erklärung einsammeln. Sollte keine Erklärung vorliegen, ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich!
In diesem Zusammenhang werden Ihre bzw. personenbezogene Daten Ihres Kindes verarbeitet. Damit bestehen Informationspflichten nach Art. 13 der DSGVO, welchen wir mit der Übersendung des Formulars für datenschutzrechtliche Hinweise nachkommen. Auch dieses erhalten Ihre Kinder heute.
Beide Formulare stehen Ihnen außerdem im Downloadbereich unserer Internetseite zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit sowie für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin beste Gesundheit!
K. Lübke
Schulleiterin