Schulanmeldungen für das Schuljahr 2026/2027

 

Liebe Eltern,

ich informiere Sie darüber, dass Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werden und in an einer Schule anzumelden sind. Erneut anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2025/2026 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Die Anmeldung erfolgt persönlich im Sekretariat der Grundschule Bentwisch vom

 

6. bis 17. Oktober 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.

 

Die nötigen Formulare können vorab von der Internetseite der Grundschule heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.

Zur Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres anzumeldenden Kindes und die gültigen Personalausweise bzw. Reisepässe aller Sorgeberechtigten vor. Sollte eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises/Reisepasses notwendig.

 

Die Einschulung erfolgt am 22. August 2026.

 

Eltern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bentwisch, deren Kind im kommenden Jahr in der Grundschule Bentwisch eingeschult werden soll, laden wir recht herzlich

am 7. Oktober 2025 um 17.00 Uhr zu einem Eltern-Kind-Schnuppernachmittag ein.

 

Astrid Wendt

Schulleiterin